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Ulllrich fehler immobilien geerbt

Drei typische Fehler nach dem Erben einer Immobilie: Immobiliengutachter Jens Ullrich erklärt, warum der vom Finanzamt festgelegte Wert geprüft werden sollte, Angebotspreise keine verlässliche Grundlage für eine eigene Bewertung sind und steuerliche Einspruchsfristen rechtzeitig beachtet werden müssen.

Veröffentlicht am 01.09.2026 · Dauer: 1:27

Inhalt des Videos

Du hast eine Immobilie geerbt, dann vermeidet diese drei Fehler.
Fehler Nummer eins, den Wert des Finanzamts akzeptieren.
Das Finanzamt bestimmt den Wert der Immobilie vom Schreibtisch aus.
Das heißt, es erfolgt kein Ortstermin.
Das wiederum bedeutet, der Wert der Immobilie kann durchaus daneben liegen.
Fehler Nummer zwei, den Wert selbst einschätzen.
Viele Menschen eigen dazu über bekannte Nachbarschaft, wie auch immer,
nachzuforschen zu welchen Preisen wurden dort Immobilien verkauft.
Das ist ein Fehler, weil man nimmt dort eigentlich nur Angebotspreise war.
Auch in den Internetportalen, man sieht Angebotspreise.
Man sieht aber nicht zu welchen Preis wurde das Objekt wirklich verkauft.
Fehler Nummer drei, zu spät handeln.
Das Finanzamt schickt den Bescheid raus und dann gibt es eine Widerspruchsfrist von vier Wochen.
Wenn diese vier Wochen abgelaufen sind und die Widerspruchsfrist verpasst ist,
dann gilt der vom Finanzamt festgelegte Wert.
Dann ist man also handlungsunfähig.
Das alles lässt sich vermeiden, wenn du nach dem Erhalt deines Bescheides vom Finanzamt
dich mit einem Sachverständigen kurz schließt, am besten einem öffentlich bestellten
oder nach den ISO 1724-Zertifizierten, wie meine Qualifikationen das ergibt,
kurz schließt und die Immobilie bewerten lässt.