Immobilienbewertung für das Finanzamt
Wie wird eine Immobilie für die Erbschaftsteuer bewertet? Immobiliengutachter Jens Ullrich erklärt, wie das Finanzamt den gemeinen Wert ermittelt und unter welchen Voraussetzungen ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten zum Nachweis eines niedrigeren Immobilienwerts anerkannt werden kann.
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Also wenn diese Qualifikation nicht nachgewiesen werden kann, dann wird das Gutachten vom Finanzamt nicht bearbeitet.
Hier ist es so, dass das Finanzamt aufgrund des Bewertungsgesetzes, das ist die gesetzliche Grundlage in dem Fall, die die Finanzbeamten dort anwenden müssen, den sogenannten gemeinen Wert bestimmen.
Dieser gemeine Wert bildet dann die Basis für die Erhebung der Erbschaftsteuer.
Das Bewertungsgesetz sieht also nicht vor, dass der Finanzbeamte vor Ort geht und sich die Immobilie anschaut.
Da macht das vom Schreibtisch aus, besorgt sich die Daten und so weiter und legt den Wert fest.
Wenn du also den Bescheid vom Finanzamt bekommen hast, empfehle ich dir einen Sachverständigen zu suchen, der für dich den Verkehrswert der Immobilie ermittelt.
Das nennt sich dann der sogenannte niedere Gemeinewert und denen muss das Finanzamt dann akzeptieren.
Voraussetzung ist, dass der Kollege der Sachverständige entweder ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist oder halt ein nachdienen ISO 17024 bei einer in Deutschland akkreditierten Institution wohlgemerkt diese Qualifikation hat und dann wird das Gutachten auch anerkannt.
