Die Sache mit den Nutzungsdauergutachten
Was ist von Nutzungsdauer- und Restnutzungsdauergutachten zu halten? Immobiliengutachter Jens Ullrich erläutert kritisch, welche Unsicherheiten bei der Anerkennung durch das Finanzamt bestehen und warum Eigentümer mögliche steuerliche Vorteile, Kosten und Risiken sorgfältig abwägen sollten.
Inhalt des Videos
Aber was nützt man das, wenn auf der anderen Seite im Finanzamtbeamtersitze sagt, interessiert mich nicht?
Das ist der Unterschied, es gibt die sogenannten Nutzungsdauergutachten.
Fasi festgelegt, wie ein Gebäude abzuschreiben ist, nun kann man aber hergehen und sagen, ja,
mein Gebäude ist aber vollkommen anders und das hat eine andere Abnutzung und so weiter
und das ist tatsächlich viel schneller abgeschrieben.
Dafür gibt es die sogenannten Nutzungsdauergut oder Restnutzungsdauergutachten seit zwei, drei Jahren oder so ist das so Masche.
Und das Problem an der Geschichte ist einfach, es gibt keine gesetzliche Verpflichtung,
das Finanzamt dieses Gutachten anzuerkennen.
Viele machen das, es gibt auch Urteile dazu, mal so, mal so.
Aber letztendlich mache ich diese Gutachten nicht, weil ich meinem Kunden nicht zumuten möchte,
dass er im Anschluss, im Streit mit dem Finanzamt steht, über meine Meinung, die ich getroffen habe.
Und das Finanzamt also sagt, klar, ich kann diese Nutzungsdauer auf verschiedene Ortenweise nachweisen
und das muss kein Gutachten sein.
Ja, und das ist also ein höchstschrittiges Thema.
Naja, das ist halt irgend so ein Produkt, wo sich viele draufgestürzt haben, das anzubieten.
Es gibt sogar online Anbieter, die noch nicht mal, wo man dann noch nicht mal das Objekt gesehen hat
und die Leute machen das doch relativ häufig.
Die Argumentation da drinnen ist sicherlich alles machbar, aber was nützt mir das,
wenn auf der anderen Seite ein Finanzamtbeamter sitzt, der sagt, interessiert mich nicht.
