Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre (§194 BauG).
Die in der ImmoWertV2021 (Immobilienwertermittlungsverordnung) normierten Verfahren der Verkehrswertermittlung sind das Vergleichswertverfahren (Wertermittlung anhand von Vergleichskaufpreisen oder Vergleichsfaktoren), dem Sachwertverfahren (Wertermittlung über den Bodenwert zzgl. Gebäudesubstanz) und dem Ertragswertverfahren (Wertermittlung über den Ertrag (Mieten/Pacht) des Grundstücks kapitalisiert über die Restnutzungsdauer des Gebäudes).