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Vollgutachten

Mit einem Vollgutachten erhalten Sie ein gerichtsfestes Gutachten für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien, Sonderimmobilien und grundstücksgleichen Rechten.

Hierzu können steuerliche Anlässe (Schenkung / Erbschaft), Erbauseinandersetzung, Vermögenstrennungen, Ehescheidungen (Zugewinnausgleich), Veräußerungen bei Betreuungen oder bei einem Verkauf oder Erwerb einer Immobilie den Anlass für die Erstellung eines Gutachtens bilden.

Dieses Gutachten entsteht in mehreren Bearbeitungsstufen und sichert somit die Qualität und Nachhaltigkeit der darin getroffenen Aussagen und Berechnungen. Das Vollgutachten wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen (ImmoWertV) erstellt und entspricht somit den Anforderungen eines Gerichtsgutachtens. Dieses Gutachten ist immer dann zu empfehlen, wenn die ein Kompaktgutachten nicht mehr genügt oder die Vorrausetzungen dafür nicht gegeben sind.