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Mietwertgutachten

Zur Ermittlung einer marktgerechten Miete für Wohn- und Gewerbeimmobilien fehlt es oftmals an geeigneten Grundlagen und Daten, wie zum Beispiel einem Mietspiegel oder einer Mietdatenbank i. S. BGB § 558a. In einem Mietwertgutachten wird der Mietzins sachverständig ermittelt und hilft somit bei Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, kann als Begründungsmittel einer Mieterhöhung oder zu Schlichtung anderer Streitigkeiten in einem Mietverhältnis dienen. Ein Mietwertgutachten ist ein Vollgutachten.